Ein Vereinsteam, das die Hände mit Daumen hoch zusammenhält.

Das Vereinsprogramm der Stadtwerke Flensburg.

Gemeinsam zu mehr Einnahmen

Verein registrieren, Mitglieder als Kunden werben und Provision erhalten.

Die Vereinskasse ist leer, aber die Wunschliste lang?

In verantwortlicher Funktion in Ihrem Verein als Vereinsvorstand oder z. B. Kassenwart kennen Sie diese Situation bestimmt.

Gemeinsam schaffen wir eine Win-Win-Win-Konstellation für den Verein, seine Mitglieder und uns als Partner auf der Energieseite.

Melden Sie sich einfach unverbindlich und wir schauen, ob unser Programm auch eine Lösung für Ihre Vereinskasse sein kann.

  • einmalige Registrierung
  • bundesweite Teilnahme
  • für jeden registrierten Kunden Provision erhalten, auch in den Folgejahren 

Egal, ob Sportverein, Musikverein oder Tierschutzorganisation ‒ mitmachen kann jede gemeinnützige Organisation oder jeder Verein.

Jeder benötigt Strom, Erdgas oder weitere Energieprodukte. Bei den Stadtwerken Flensburg gibt es nicht nur zertifizierte und ausgezeichnete Energie, sondern auch jeweils eine Provision für den Verein, wenn ein Vereinsmitglied zu uns wechselt.

Also: Jetzt Strom und Erdgas der Stadtwerke Flensburg bundesweit weiterempfehlen und die Vereinskasse füllen.

Das Team der Stadtwerke Flensburg steht Ihnen für Anfragen telefonisch unter 0461 487-4440 zur Verfügung.

Die Stadtwerke Flensburg engagieren sich aktiv als Sponsor unterschiedlichster Aktivitäten für die Region und Umwelt.
Mit unserem Programm möchten wir noch einen Schritt weitergehen und Vereine sowie Organisationen bundesweit unterstützen!

Wie die Zusammenarbeit genau aussehen kann, erörtern wir im gemeinsamen Gespräch.

ABLAUF

Das Vereinsprogramm in fünf Schritten erklärt:

 

  1. Sie registrieren einmalig Ihren Verein. Die Registrierung kann telefonisch, per E-Mail oder mithilfe unseres Kontaktformulars erfolgen.
     
  2. Nach der Aufnahme im Programm erhält der Verein die Zugangsdaten für das Vereinsportal. Hier können die Mitglieder als Kunden registriert werden.
     
  3. Im Portal werden die Verträge Ihrer Mitglieder bzw. unserer Kunden durch Sie aufgenommen, gepflegt und verwaltet.
     
  4. Sobald der Energieliefervertrag zustande gekommen ist, erhält der Verein eine Provision für jeden abgeschlossenen Vertrag. Die Provision wird jährlich ausgezahlt, auch in den Folgejahren, sofern der Strom- oder Erdgasvertrag nicht gekündigt wird.
     
  5. Vereinsmitglieder und treue Unterstützer können auch eigenständig einen Energievertrag abschließen. Dazu folgen diese den Anforderungen auf eurer Website. So wird die Vereinskennung während der Onlinebestellung weitergegeben und die Zuordnung der Provision garantiert.

 

Wir unterstützen gern bei der Implementierung und mit entsprechendem Werbematerial. Sie sind interessiert und möchten Ihren Verein registrieren? Dann kontaktieren Sie uns!

Jetzt durchstarten

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Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.

Fragen und Antworten

Die häufigsten FAQ zum Thema Vereinsprogramm

  • Wer kann am Vereinsprogramm teilnehmen?

    Vereine und Organisationen aus Deutschland können sich für das Programm registrieren und bundesweit teilnehmen.

  • Wie kann ein Verein teilnehmen?

    Hierfür kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular. Nach der abgeschlossenen Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung der Teilnahme. Die Registrierung kann auch durch ein Vereinsmitglied bzw. Vereinsunterstützer durchgeführt werden.

  • Wo kann die Registrierung durchgeführt werden?

    Um die Registrierung durchzuführen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Anschließend erhält der Verein von uns die Unterlagen und Dokumente.

  • Welche Voraussetzungen müssen Vereine/Organisationen erfüllen?

    Wir halten uns vor, Vereine/Organisationen von Anfang an auszuschließen, die mit einem Hintergrund an Gewalt, Hass, Rassismus, Sexualität und Politik agieren.

  • Kann der Verein jedes Vereinsmitglied werben?

    Der Verein kann jedes Vereinsmitglied werben, sofern die gesetzliche Vertragsfähigkeit gewährleistet ist. 

  • Welche Tarife stehen den geworbenen Vereinsmitgliedern zur Auswahl?

    Die geworbenen Kunden können eigenständig Ihre Auswahl an den zur Verfügung stehenden Tarifen im entsprechenden Netzgebiet auswählen. Sollte der Verein beispielsweise daran interessiert sein, dass die Vereinsmitglieder ausschließlich unsere Ökostrom/ -erdgas Angebote eingeblendet bekommen, ist auch das möglich. Hierzu nehmen Sie bitte direkten Kontakt zu uns auf unter 0461 487-3019.

  • Wann erfolgt die Auszahlung der Provision?

    Für jedes geworbene Mitglied, dessen Vertrag zustande gekommen ist, erhält der Verein eine Provision. Die Auszahlung erfolgt einmal im Jahr, nämlich im Folgemonat des Vertragsabschlusses. Sofern die Vertragslaufzeit über die Mindestvertragslaufzeit hinaus geht, erhalten die Vereine auch in den Folgejahren eine reduzierte Provision für bestehende Verträge.

    Der Erhalt der Provision ist an einen Mindestverbrauch von 1.000 kWh/Jahr gebunden (dies entspricht in etwa dem durchschnittlichen Stromverbrauch eines Einpersonenhaushalts).

  • Wie viele Prämien werden gezahlt?

    Für jeden Vertrag, der durch die Vereinsmitglieder abgeschlossen wird, erhält der Verein eine Prämie. Das bedeutet, sofern das Mitglied einen Strom- und Erdgasvertrag eingeht, erhält der Verein auch zwei Prämien. Der Erhalt der Prämie ist an einen Mindestverbrauch von 1.000 kWh/Jahr gebunden (dies entspricht in etwa dem Stromverbrauch eines Einpersonenhaushalts).

  • Wie hoch ist die Prämie für einen Vertrag?

    Für jeden abgeschlossenen Stromvertrag erhalten Sie eine feste Summe für Ihre Vereinskasse. Für jeden Erdgasvertrag erhalten Sie ebenfalls eine vereinbarte Summe.

    Der Erhalt der Prämie ist an einen Mindestverbrauch von 1.000 kWh/Jahr gebunden (dies entspricht in etwa dem Stromverbrauch eines Einpersonenhaushalts).

  • Sonstige Bestimmungen zur Provision:

    Die Auszahlung der Provision ist an einen Mindestverbrauch von 1.000 kWh/Jahr gebunden (dies entspricht in etwa dem Stromverbrauch eines Einpersonenhaushalts). Bei Widerruf durch den Kunden wird die Provision im vollen Umfang zurückgefordert. Bei einer Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird die Provision anteilig zurückgefordert.

  • Steuerrechtliche Informationen

    Wir weisen darauf hin, dass es sich bei diesen Provisionen (Prämien) um Einnahmen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt. Diese tragen entsprechende ertrag- und umsatzsteuerliche Folgen mit sich.

Das sagen unsere Kunden:

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